Mit der richtungweisenden Reform per 1.1.2007 wurde das Handelsgesetzbuch zum Unternehmensgesetzbuch. Neben weitgehenden Verbesserungen und Vereinfachungen, wie etwa der Verlängerung der Mängelrügefrist zwischen Unternehmern von „unverzüglich“ auf eine angemessene Frist (meist 14 Tage), wurden die geringen Unterschiede zwischen OEG und OHG sowie zwischen KEG und KG beseitigt. Weiters kann sich jedes Unternehmen, für welches nicht ohnehin Eintragungspflicht besteht, seither freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen. Dies gilt auch für Einzelunternehmen, welche bis dahin mangels Vollkaufmanns-eigenschaft nicht eintragungsfähig waren.